AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Internetangebots sowie für Veranstaltungen der FAST! motor. brands & events UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, An Storchenneest 2, 21395 Tespe  (nachfolgend Veranstalter) und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit Nutzern und Kunden. Sie gelten für den Ticketerwerb als auch den Besuch der von dem Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen

Der Ticketverkauf für Veranstaltungen des Veranstalters wird von der See Ticket GmbH (AGB von See Ticket: https://www.seetickets.com/content/terms-and-conditions?lang=de-DE)  (nachfolgeng Ticketverkäufer) durchgeführt. Beim Kauf von Tickets geltend zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketverkäufers. Es gilt darüber hinaus auch die Hausordnung für Veranstaltungsörtlichkeit.

Die Anwendbarkeit dieser AGB wird begründet mit dem Kauf und dem Besitz des eines Tickets zu einer Veranstaltung des Veranstalters; der Ticketerwerber akzeptiert damit die Anwendbarkeit dieser AGB. (Gesonderte AGB für den Ticketkauf über See Tickets – ab Punkt 11)



1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events und Veranstaltungen, sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der FAST! motor. brands & events UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG – im Folgenden „FAST!“ genannt - sowie deren Vertragspartner.
 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) erlangen zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter oder dem Besucher und dem Veranstalter Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.

Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Veranstaltungsgeländes an.

Die Veranstaltung findet auf einem ausgewiesenen statt. Das Veranstaltungsgelände umfasst das eigentliche Veranstaltungsgelände (wie Rennstrecke, Boxengasse), das Campingareal und die Parkflächen.



2. Vertragsabschluss, -Partner und -Haftung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der FAST! an den Kunden und Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner.


2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Andere Prospekte und Informationsquellen sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der FAST! nicht befugt.

2.3 Die FAST! haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der FAST! zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die FAST! rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.



2.4 Ausdrücklich im Angebot als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung der FAST!. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Umbuchung


3.1. Die FAST! ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der FAST! zugesagten Leistungen zu erbringen.


3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der FAST! sofort nach Rechnungsstellung (Anmeldeformular) zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der FAST! an Dritte. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB. FAST! ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden zu berechnen.

3.3. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von mindestens 100 EURO inkl. MwSt. fällig. Die Restzahlung ist spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung selbstständig zu tätigen. Es folgt eine einmalige Zahlungsaufforderung der FAST! per Email. Sollte die Restzahlung nicht acht Wochen vor Veranstaltung eintreffen so behält sich die FAST! vor den Startplatz neu zu vergeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung besteht nicht!



3.4. Die vereinbarten Preise verstehen sich entweder zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Angeboten für Firmen) oder inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Angeboten für Endverbraucher). Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der FAST! allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.



3.5. Rechnungen der FAST! ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die FAST! berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die FAST! Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bankgebühren fallen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.



3.6. Die FAST! ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.



3.7. Im Falle des Verzugs ist die FAST! berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 8,- je Mahnschreiben zu berechnen.



4. Kompensation



FAST! behält sich vor, mehrere Forderungen aus verschiedenen Bestellungen zu addieren und miteinander zu verrechnen.



5. Extrakosten



Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Vertrages ist, aber im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Gebühr gesondert in Rechnung gestellt.



6. Reisekosten



Die Erstattung für Kosten verbunden mit der Reisetätigkeit, insbesondere Kilometergeld, Übernachtungskosten, Flugkosten, Verpflegungskosten und sonstige während der Reise anfallenden Kosten von freien Mitarbeiter, Geschäftspartnern, Praktikanten, potenziellen Mitarbeitern/Bewerbern der FAST! und sonstigen Personen werden ausgeschlossen. Ein Antrag auf Kostenübernahme einer Reise ist vor Reiseantritt bei der FAST! schriftlich zu stellen. Eine Erstattung ohne vorherigen schriftlichen Antrag wird ausgeschlossen.



7. Rücktritt der FAST!



7.1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen der in der Ablehnungsordnung angegebenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist die FAST! zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.



7.2. Ferner ist die FAST! berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls



· höhere Gewalt oder andere von der FAST! nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;



· Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;



· die FAST! begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der FAST! in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der FAST! zuzurechnen ist;



7.3. Die FAST! hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.



7.4. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die FAST!.



7.5. Sollte die FAST! aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Reisen vom Vertrage zurücktreten, ist die FAST! berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.



7.6. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.



8. Rücktritt des Kunden




8.1. Bei Rücktritt des Kunden ist die FAST! berechtigt, die vereinbarten Leistungen komplett in Rechnung zu stellen, sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind.


 

9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht


Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer Leistung der FAST! wird Tespe als Gerichtsstand vereinbart, wenn es sich bei der in Anspruch zu nehmenden Person um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.



10. Teilnahme- und Nutzungsbedingungen


Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung der FAST! ist die Abstimmung des Fahrzeugs durch eine Prüf- und Einstellfahrt und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten.




10.1. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch den Veranstalter Einsicht in diese zu gewähren. Der Teilnehmer versichert weiterhin, dass das von ihm geführte Fahrzeug in seinem Eigentum steht oder der Eigentümer mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden ist.




10.2. FAST! ist berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Teilnahmeregeln missachtet, von der weiteren Teilnahme am Trackday / der Veranstaltung auszuschließen.



10.3. Bei Prüf- und Einstellfahrten / Trackdays auf den Trainingsgeländen/Trainingsstrecken besteht Helmpflicht, Anschnallpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der Phonbestimmungen sowie der Streckenordnung. FAST! behält sich vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.



10.4. Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren der FAST! oder den Streckenwarten /-posten im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient.



10.5. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! FAST! behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.



10.6. FAST! behält sich das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.



10.7. Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. FAST! behält seinen Anspruch auf den Preis.



10.8. Für Schäden eines Teilnehmers haftet die FAST! sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Rennleitung beachtet hat.



Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 12 Jahre. Tiere sind im gesamten Bereich der Strecken nicht gestattet.



 Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet die FAST! nicht. Für Schäden, die ein Teilnehmer an der Rennstrecke verursacht hat (z.B. Kehrgebühr aufgrund Verlassens des befestigten Teils der Rennstrecke) haftet der Teilnehmer.



10.9. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor der FAST! das Teilnehmerfahrzeug führt und hierdurch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung der FAST! und des Instruktors, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.



10.10. Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass die FAST! Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. FAST! ist berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.



10.11. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die ausgegebenen Startnummern zu Beginn der Veranstaltung gut sichtbar nach Anweisung der FAST! am Teilnehmerfahrzeug anzubringen und nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens mit Verlassen des Übungsgeländes, diese wieder vom Fahrzeug zu entfernen.



10.12 .Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sowie AGBs und die Widerrufsbelehrung werden durch die Buchung anerkannt.



10.13. Die FAST! tritt bei der Reiseorganisation, Fahrzeugtransport und Unterbringung als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für erbrachte oder nicht erbrachte Dienstleistungen der Partner und Rennstrecken während der Veranstaltungen.



Bei gebuchten Hotelzimmern und weiteren zusätzlichen Reiseleistungen tritt die FAST! nur als Vermittler auf und kann in keinem Fall für nicht erbrachte oder nicht zufriedene Dienstleistungen dritter verantwortlich gemacht werden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall die Reiseagentur/Online-Reiseagentur, das Hotel, etc.



Bei Fahrzeugtransport tritt der Transporteur als direkter Vertragspartner auf. Die FAST! übernimmt lediglich die Funktion des Vermittlers, und entzieht sich jeglicher Haftung bei Schäden am Fahrzeug, nicht erbrachten Leistungen, unpünktlicher Anlieferung oder ähnlichem.



Bei erbrachten Leistungen der einzelnen Rennstrecken gelten die Allgemeinen Geschäfts – und Versicherungsbedingungen aller Rennstrecken während der Veranstaltungen.



Die FAST! tritt nur als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für die Unterbringung der Fahrzeuge in Garagen oder Boxen auf den einzelnen Rennstrecken; weder für die Fahrzeugunterbringung noch für die Lagerung von Materialien. Es erfolgt keine Protokollierung von An- und Ablieferungen und die Unterstellung/Aufbewahrung erfolgt auf eigene Gefahr.



Die Versicherungsbedingungen aller Rennstrecken während der Veranstaltungen sind bindend und zu beachten.



Die Preise für den gebuchten Service und erbrachte Leistungen aller Rennstrecken während der Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, da davon ausgegangen wird, dass die Kunden gewerblicher Natur sind. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Endverbraucher, so ist der Kunde dazu verpflichtet dies vor der Buchung der FAST! schriftlich mitzuteilen. Für Endverbraucher liegt eine Preisliste inkl. der in Deutschland derzeit geltenden Mehrwertsteuer von 19% vor. (Andere Steuersätze sind dem entsprechend ausgewiesen – Covid)



Die Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen haften für alle entstanden Schäden an Material und Personen zu 100%. Die FAST! übernimmt zu keiner Zeit die Haftung. Die Erziehungsberechtigten übernehmen mit Unterzeichnung des Haftungsverzichts die komplette Verantwortung und Haftung für den Minderjährigen und dessen Tun.



Da die FAST! die Gelände der Rennstrecken und andere Austragungsorte für Veranstaltungen nicht exklusiv anmietet, besteht keine allgemeine Zugangsbeschränkung für Personen. Der Kunde haftet für sein Eigentum und dessen Verwahrung selbst. Eine Haftung durch die FAST! wird nicht übernommen. Es bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Dies gilt auch für die Fahrzeugverwahrung.

Sollte eine Veranstaltung aufgrund plötzlicher Wetterverhältnisse / höhere Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, so besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder Durchführung einer Ersatzveranstaltung.




11. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Internetangebots sowie für Veranstaltungen der FAST! motor. brands. & events UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, An Storchenneest 2, 21395 Tespe (nachfolgend Veranstalter) und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit Nutzern und Kunden. Sie gelten für den Ticketerwerb als auch den Besuch der von dem Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen.

Der Ticketverkauf für Veranstaltungen des Veranstalters wird von der See Ticket GmbH AGB von See Ticket : https://www.seetickets.com/content/terms-and-conditions?lang=de-DE (nachfolgend Ticketverkäufer) durchgeführt. Beim Kauf von Tickets geltend zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketverkäufers. Es gilt darüber hinaus auch die Hausordnung für Veranstaltungsörtlichkeit.

Die Anwendbarkeit dieser AGB wird begründet mit dem Kauf und dem Besitz des eines Tickets zu einer Veranstaltung des Veranstalters; der Ticketerwerber akzeptiert damit die Anwendbarkeit dieser AGB.

11.1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) erlangen zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter oder dem Besucher und dem Veranstalter Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab. Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Veranstaltungsgeländes an.

Die Veranstaltung findet auf einem ausgewiesenen Veranstaltungsgelände statt. 
Das Veranstaltungsgelände umfasst das eigentliche Veranstaltungsgelände (wie Rennstrecke, Boxengasse), das Campingareal und die Parkflächen.

11.2. Vertragsschluss 
a. Eine bloße Ticket-Anfrage auf der Website enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Das Angebot zum Vertragsschluss geht vom Kunden aus und erfolgt durch die Eingabe aller relevanten Daten in das Bestellformular und dessen elektronische Übermittlung an die jeweilige Vorverkaufsstelle (Paylogic. Pfuelstraße 10997 Berlin).

b. Mit Übermittlung einer Bestätigung zu der Ticketbestellung (gemäß lit. a) Satz 2) und Rechnungsstellung durch die VVK-Stelle wird das Angebot angenommen und ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande

c. Der Kauf von Tickets ist nur für volljährige und vollgeschäftsfähige Kunden möglich

d. Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht auch bei Onlinebestellungen kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB

e. Tickets berechtigten den Kunden bzw. Inhaber zum Besuch der auf dem Ticket genannten Veranstaltung
 
f. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen (z.B. Sonne, Hitze, Feuchtigkeit) zu schützen. Beschädigte, unleserliche Tickets verlieren ihre Gültigkeit, was zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.

11.3. Weitergabe von Tickets

a. Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, es sei denn

I. dass gegen den Dritten ein Hausverbot besteht und dieser Umstand dem Kunden bekannt war bzw. bekannt sein musste

II. das Ticket wird zu einem höheren Preis angeboten als der Nennpreis des Tickets

III. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.

IV. es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht übertragbares Ticket
 
V. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay
 
VI. die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.

 b. Sollte der Veranstalter feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen unter a) verstoßen hat kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern bzw. ihn des Geländes verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen 4 a) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.000,00 EUR fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird durch den Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Veranstalters wegen des Verstoßes anzurechnen. Der Veranstalter behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern

c. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

11.4. Einlass zum Veranstaltungsgelände

a. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgelände und nur für eine Person. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Einlass werden die Tickets vollständig entwertet. Der Besucher erhält ein Armband, welches ihm angelegt wird. Dieses berechtigt nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes zum Wiederbetreten des jeweiligen Bereiches, es ist dabei unbeschädigte Armband und die Eintrittskarte vorzuzeigen

b. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Personal ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

I. das Mitführen von verbotenen Gegenständen (gemäß Ziffer 6)

II. ein offensichtlicher stark durch Alkohol oder Betäubungsmittel berauschter Zustand des Besuchers

III. eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers.

IV. eine Verletzung bzw. bewusste Umgehung von jugendschützenden Vorschriften durch den Besucher selbst oder Begleitpersonen

d. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.                                   

e. Der Veranstalter behält sich weiter vor, die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus (SARS-CoV2), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) zu verlangen sowie Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen zur Erkennung einer Infektion mit dem Coronavirus, durchzuführen, sofern dies nach der vom Veranstalter vorzunehmende ex ante Betrachtung mit Blick auf die von der COVID-19-Pandemie (einschließlich Mutanten und Varianten) ausgehenden Gesundheitsgefahren angemessen erscheint.

f. Vor den Außenbühnen des Veranstaltungsgeländes ist ausreichend Platz für alle Veranstaltungsbesucher. Der Zugang auf die Bühnen, VIP-Bereiche, Zelte und Indoor-Bühnen sind begrenzt und bereits auf Grund behördlicher Vorgaben limitiert. Der Veranstalter ist berechtigt den Zugang zu diesen Bereichen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze ganz oder teilweise, kurzfristig oder dauerhaft zu sperren. Bei Verlassen dieser Bereich innerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht zudem kein Recht auf Wiedereinlass. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.

g. Eintrittsberechtigt sind nur Erwachsene ab 18 Jähren. Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

11.5. Verbotene Gegenstände

a. Vor dem Zutritt auf das Veranstaltungsgelände ist der Veranstalter berechtigt, Taschen- und Gepäckkontrollen durchzuführen. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann Besuchern verweigert werden, wenn sie verbotene Gegenstände mit sich führen.

b. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz ist das Mitführen von Glasflaschen jeglicher Art, sonstige Glasbehälter, Tieren, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung über dem Ge-lände), Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religiöse Gegenständen aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art verboten

c. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen

11.6. Hausrecht

a. Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder durch dessen Personal (einschließlich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Haus- bzw. Veranstaltungsgeländeordnung. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Besuchern ist es hierbei u.a. untersagt auf dem Veranstaltungsgelände

I. verbotene Gegenstände mitzuführen
 
II. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben

III. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen

IV. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten

V. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu beschädigen, bemalen, besprühen oder zu beschmutzen

VI. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsmäßig Handel zu treiben, Werbemaßnahmen oder Marketingaktionen durchzuführen

VII. Bereiche und Räume zu betreten, die für die allgemeinen Besucher nicht freigegeben sind, bzw. auf Bühnen, Zelte, Traversen o.ä. zu klettern

VIII. Bild- und Tonaufzeichnungen gemäß Ziffer 8 dieser AGB.

b. Der Veranstalter bzw. dessen Personal kann den Besucher bei Zuwiderhandlungen zu den unter Ziffer 5 lit. a) gefassten Verboten vom Veranstaltungsgelände verweisen und ihm Hausverbot erteilen.
 

c. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet

11.7. Veranstaltungsabsage / Veranstaltungs-ablauf und -abbruch
 
a. Wird die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr.
 
b. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der bereits laufenden Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden

c. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen

d. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung

e. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch auf dem Veranstaltungsgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Auftritten bzw. Konzerten einzelner Künstler, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange die Abweichungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.-

f. Verspätungen und Änderungen einzelner Programmpunkte sind möglich. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich online auf der Veranstaltungshomepage oder in der Festival-App bekanntgeben.
 
11.8. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

a. Dem Besucher ist bewusst, dass bei der Veranstaltung, insbesondere

b. vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter ist bestrebt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen

c. Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer ist durch den Besucher an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene Zuträglichkeit anzupassen

11.9. Bild- und Tonaufzeichnungen

a Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Mobiltelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Gleiches gilt für Tonaufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonband-geräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte. Dem Besucher kann der Zugang zum Veranstaltungsgelände verweigert werden, wenn er nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder in den vorhandenen entgeltlichen Schließfächern zu deponieren. Für etwaige Verluste übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, es ist ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen

b Die kommerziellen Bild- und (Bild-)Tonaufzeichnungs- und Wiedergaberechte liegen sämtlich beim Veranstalter. Eine Aufzeichnung, Wiedergabe durch unbefugte Dritte ist unzulässig.
 
c Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu filmen, live zu streamen und zu fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anzufertigen. Von den Aufzeichnungen betroffen sein kann auch das Publikum. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und Aufzeichnungen von Bild und Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung berechtigterweise erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, etwa. über das Internet) ein. Dem Veranstalter, dessen Vertragspartnern und autorisierten Dritten ist danach vom Besucher das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger zu vervielfältigen und zu verbreiten

11.10. Haftungseinschränkungen

a. Die Haftung des Veranstalters und dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden gleich welcher Art bzw. für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden einer Hauptleistungspflicht oder eine Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend wesentliche Nebenpflicht); die Haftung des Veranstalters in diesen Fällen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
 
b. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom durch den Veranstalter übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein vom Veranstalter übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
 
c. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

d. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

e. Teile des Veranstaltungsgeländes verfügen über unebenen Grund & Boden. Dies kann zur Stolpergefahr führen! Mit dem Kauf des Tickets, ist dem Gast diese Gefahr bewusst und nimmt diese in Kauf.


12. Impressum





FAST! motor. brands & events UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

An Storchenneest 2

21395 Tespe

Deutschland





Tel.: 0170 - 5254698

E-Mail: info@oldtimertrackdays.de

 

 

 

 

Registergericht: Lüneburg

Registernummer: HRA 203411





Die FAST! motor. brands & events UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: FAST! Management UG (haftungsbeschränkt), Registergericht: Lüneburg, HRB 208719. Diese wiederum wird vertreten durch die Geschäftsführer: Andreas Kuhn, Dennis Mühe

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:DE333451611

Kontoinhaber: FAST MOTOR BRANDS EVENTS | Bank: COMMERZBANK | IBAN: DE62 2004 0000 0540 1096 00 | SWIFT: COBADEFFXXX





Widerrufsbelehrung





Widerrufsrecht





Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.





Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FAST! motor. brands & events UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, An Storchenneest 2, 21395 Tespe, Deutschland, info@oldtimertrackdays.de, Tel. +49 170 525 46 98) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.





 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.





Folgen des Widerrufs





Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.





Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Falle spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

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